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Acerca de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Yogaretreat mit Jeannette Kado

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1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Yoga Kursen, Workshops oder Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Yogaretreat“) von Jeannette Kado.

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1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Yogaretreats.

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1.3. Jeannette Kado – Nika Kado – ist alleine verantwortlich für die Yoga / Meditations / Pranayama Klassen oder Workshops bzw. die Organisation und Durchführung des Yogaretreats. Jeannette Kado ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

 

2. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

 

2.1. Die Beschreibung der Yogaretreats auf der Internetwebseite www.nikakado.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

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2.2 Mit der Reiseanmeldung in Schriftform bietet der Kunde Jeannette Kado den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.

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2.3. Der Vertrag kommt mit dem schriftlichen Zugang der Annahmeerklärung von Jeannette Kado zustande. Sie erhalten nach Vertragsabschluß eine schriftliche Bestätigung mit den von Ihnen gebuchten Leistungen.

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2.4. Der Inhalt des Kaufvertrages richtet sich nach dem Inhalt der Bestellbestätigung und diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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2.5. Die Verträge können in deutscher und bei internationalen Kursangeboten in englischer Sprache geschlossen werden.

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2.6. Der Teilnehmer kann die AGB von Jeannette Kado auf der Webseite www.nikakado.com unter „AGB“  jederzeit einsehen.

 

3. Zahlung

 

3.1. Nach der schriftlichen Bestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung mit einem Zahlungstermin, 1/3 des Gesamtbetrages sind 8 Tage nach Rechnungseingang und 2/3 werden 8 Wochen vor Antritt der Reise fällig, sofern die Durchführung der Reise feststeht und sie nicht aus Gründen von Ziffer 8, abgesagt wird. Der Reiseteilnehmer erhält mit der Rechnung einen Sicherungsschein. Für die Rechnung gilt § 25 USTG, es erfolgt gem. § 25 USTG kein Umsatzsteuerausweis.

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3.2. Kommt der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, so ist Jeannette Kado berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

4. Leistungen

 

4.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise aus der Reisebestätigung nach Maßgabe der Ziffer 2 dieser AGB. Sie sind für die Vertragsparteien bindend.

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4.2. Wenn der Reiseteilnehmer als Einzelperson ein Doppelzimmer bucht, kann er nach seiner Wahl entweder den Aufpreis für ein Einzelzimmer buchen oder erklärt sich damit einverstanden, dass durch eine weitere Person das Doppelzimmer mit belegt wird.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

 

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters nicht vollkommen auszuschließen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Jeannette Kado verpflichtet sich, den Reiseteilnehmer unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

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6. Rechte, Pflichten und Haftung des Teilnehmers

 

6.1. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Yogaretreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport und Verpflegung.

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6.2. Die Teilnahme am Yogaretreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

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6.3. Der Reiseteilnehmer erhält mit der Reiseanmeldung einen Anamnesebogen, der 14 Tage nach Eingang der Reisebestätigung ausgefüllt und unterschrieben an den Veranstalter per Post zurückgeschickt wird. In der Haftungserklärung des Anamnesebogens wird vereinbart, dass der Teilnehmer auf eigenes Risiko an den Yogaübungen teilnimmt. Dies betrifft alle praktisch angeleiteten Übungen. Der Teilnehmer erklärt wahrheitsgemäß im Anamnesebogen seinen tatsächlichen und aktuellen Gesundheitszustand und erklärt, dass er gesundheitlich in der Lage ist an den praktischen Trainingsübungen teilzunehmen. Sollte sich der Gesundheitszustand ändern, so ist der Veranstalter in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter ist der Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Daten werden streng, vertraulich und geheim gehalten und dienen nur für die Zwecke des Veranstalters, die Reise sicher durchzuführen. Die Daten werden sicher aufbewahrt und werden zu keinen kommerziellen Zwecken weitergegeben. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Personen- und Sachschäden jeglicher Art, es sei denn es geschieht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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6.4. Der Teilnehmer versichert , dass er eigenverantwortlich an dem Retreat teilnimmt und verpflichtet sich, die Veranstalterin vor Beginn des Retreats über in der Praxis zu berücksichtigende Verletzungen oder Krankheiten zu unterrichten. Der Teilnehmer stellt Jeannette Kado ausdrücklich von der Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Krankheiten während des Retreats frei.

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6.5. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf Jeannette Kado einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

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6.6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für eventuell von Ihm verursachte Schäden, an von der Veranstalterin oder vom Hotel, zur Verfügung gestellte Gegenstände aufzukommen.

 

7. Rechte und Pflichten von Jeannette Kado

 

7.1. Der Umfang der von Jeannette Kado zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Yogaretreats. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet Jeannette Kado nicht. Insbesondere erbringt oder vermittelt Jeannette Kado keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.

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7.2. Jeannette Kado ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats abzuändern, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

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7.3. Jeannette Kado ist berechtigt, andere Lehrpersonen für die Durchführung des Yogaretreats einzusetzen, wenn der angekündigte Lehrer aus Gründen, die Jeannette Kado nicht zu vertreten hat, ausfällt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder Verhinderung der angekündigten Lehrperson.

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7.4. Jeannette Kado verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn über die Nichtdurchführbarkeit des Yogaretreats infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. Jeannette Kado verpflichtet sich, dem Teilnehmer die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten.

 

8. Haftung von Jeannette Kado

 

8.1. Der Veranstalter hat im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: gewissenhafte Vorbereitung der Reise und sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, Organisation, Reservierung und Zuverfügungstellung der Leistungen gem. Reisevertrag zu sorgen.

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8.2. Als Versicherungsschutz schließt der Veranstalter eine kombinierte Insolvenz- und Reiseveranstalter Haftpflichtversicherung ab.

 

9. Kein Widerrufsrecht bei Yogatreats

 

9.1. Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yogaretreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

Mit der persönlichen Anmeldung ist die Teilnahme am Retreat verbindlich.

 

10. Ersatzteilnehmer

 

10.1. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Yogaretreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Jeannette Kado kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das Yogaretreat nicht genügt oder inländische/ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften gegenüber Jeannette Kado als Gesamtschuldner.

 

11. Stornierung durch Teilnehmer

 

11.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit bis zu 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt ist Jeannette Kado berechtigt eine Kostenerstattung für das gebuchte Hotelzimmer zu fordern. Bei einer Kündigung innerhalb der letzten 8 Wochen vor Reiseantritt ist der volle Betrag fällig.

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11.2. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den Reiseleistungen nicht enthalten. Jeannette Kado empfiehlt nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

12. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

 

12.1. Es bestehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte der Parteien.

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12.2. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch Jeannette Kado berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

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12.3. Wird die Durchführung des Yogaretreats durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen), die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch Jeannette Kado den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

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13. Kündigung durch den Veranstalter

 

13.1. Jeannette Kado kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig die Reise stört oder gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Jeannette Kado, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch genommenen Leistung, erlangt.

 

14. Haftung von Jeannette Kado

 

14.1. Jeannette Kado hat im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: gewissenhafte Vorbereitung der Reise und sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, Organisation, Reservierung und Zuverfügungstellung der Leistungen gem. Reisevertrag zu sorgen.

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14.2. Als Versicherungsschutz schließt Jeannette Kado eine kombinierte Insolvenz- und Reiseveranstalter Haftpflichtversicherung ab.

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14.3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Jeannette Kado, außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

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14.4 Jeannette Kado haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen Dritter, oder für Fremdleistungen.

 

15. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

 

15.1. Jeannette Kado darf Bild- und Videoaufnahmen während des Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Webseites und in sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anfertigen.

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15.2. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person.

 

15.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

 

16. Absagevorbehalt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsrecht von Jeannette Kado

 

16.1. Die angebotenen Yogaretreats von Jeannette Kado werden nur bei Erreichen der im Angebot angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis zu der im Angebot angegebenen Rücktrittsfrist durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, finden sich in der Bestellbestätigungsmail.

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16.2. Wird diese festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Jeannette Kado bis spätestens 21 Tage vor Retreatbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn

Jeannette Kado in der jeweiligen Angebotsbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Retreatbeginn spätestens zugegangen sein muss

Und Jeannette Kado in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Angebotsbeschreibung verweist.

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16.3. Jeannette Kado wird dem Teilnehmer die Kursgebühr unverzüglich zurückerstatten.

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16.4. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Jeannette Kado ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

 

17. Kurzfristige Absage durch Jeannette Kado

 

17.1. Jeannette Kado behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die Jeannette Kado nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Jeannette Kado ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transport- oder Hotelkosten zu ersetzen.

 

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

18.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

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18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist München.

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19. Sonstiges

 

19.1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrags bleibt unberührt. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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Stand Juni 2022, München

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